Rürup- Rente- Vergleich und Angebot anfordern:
Die Rürup- Rente, auch bekannt als Basis- Rente, ist eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge. Sie richtet sich insbesondere an Selbständige mit hoher Steuerbelastung und ermöglicht ihnen Beiträge zur Altersvorsorge als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen. Angestellte können gleichfalls von der Rürup- Rente profitieren und Vermögen für das Rentenalter aufbauen. Der neue Sonderausgaben-Höchstbetrag (20.000 Euro jährlich/Person) ermöglicht ihnen ebenfalls die Nutzung der Steuervorteile.
Während der Ansparphase ist das bereits eingezahlte Kapital pfändungssicher und wird bei einem eventuellen Sozialleistungsbezug nicht als Vermögen angerechnet. Die auflaufenden Zinsen sind abgeltungssteuerfrei. Wenn der Rürup- Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert wird, können die Versicherungsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden, sofern ihr Anteil am Gesamtbeitrag unter 50% liegt.
Die Versicherungsbeiträge zur Basis-Rente werden nach einem gestaffelten System steuerlich begünstigt. Die steuerliche Abzugsfähigkeit beginnt bei 60% und steigert sich mit jedem Jahr um weitere 2%. Im zwanzigsten Jahr der Ansparphase können die Beiträge schließlich zu 100% von der Steuer abgesetzt werden. Die Besteuerung der späteren Rentenzahlungen folgt ebenfalls einer Staffelung und erhöht sich jährlich um 2%. Wer im Jahr 2025 in die Rentenphase eintritt muss 85% der Monatsrente versteuern, ab 2040 werden es 100% sein.
Selbständigen, mit einem unregelmäßigen Einkommen, bietet die Basis-Rente einen weiteren Vorteil. Sie können mit niedrigen Monatsbeiträgen beginnen, in wirtschaftlichen Krisen mit der Zahlung aussetzen, oder bei guter Einkommenssituation hohe Einmalzahlungen vornehmen.
Die Rürup- Rente wird ausschließlich als lebenslange monatliche Leibrente ausgezahlt. Ein Kapitalwahlrecht wurde per Gesetz ausgeschlossen, um sicherzustellen, dass die Rente ausschließlich zur Altersvorsorge genutzt wird.. Die Ansprüche des Rürup- Sparers können weder veräußert, vererbt oder beliehen werden. Die Auszahlung kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen.
Nicht jede private Altersvorsorge wird als Rürup- Rente steuerlich gefördert. Zu den förderungsfähigen Sparformen gehören unter anderem konventionelle und fondsgebundene Rentenversicherungen, Fondssparpläne und britische Versicherungen, die den gesetzlich definierten Kriterien zur Rürup- Förderung genügen.
Zur Absicherung der Angehörigen empfiehlt es sich, für den Todesfall eine Hinterbliebenenrente oder eine Beitragsrückerstattung in den Versicherungsvertrag zu integrieren.
Die Wahl der richtigen privaten Altersvorsorge ist eine Entscheidung von großer Tragweite. Wer kein Geld verschenken und im Alter seinen Lebensstandard halten möchte, sollte einen Rürup- Renten- Vergleich bemühen. Dieser ermittelt die individuell passenden Rürup-Produkte mit der maximalen Rendite. Unsere Experten beraten Sie dazu unverbindlich und selbstverständlich auch kostenlos.
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