Start Riester- Rente

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Der demographische Wandel wird die Rentenkassen in absehbarer Zeit vor enorme Probleme stellen. Die gesetzliche Rente wird die vielfach beschworene „Sicherheit“ auf Dauer nicht mehr bieten können. Sie wird der heutigen jungen Generation im Alter bestenfalls als soziale Grundsicherung dienen. Wer seinen heutigen Lebensstandard im Ruhestand halten möchte, ist gut beraten eine private Altersvorsorge zu treffen.
Die Riester-Rente ist hier ein elementarer Baustein der privaten Altersvorsorge. Sie wird vom Staat durch Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten und geldwerte Zulagen gezielt gefördert.

Zu den anspruchsberechtigten Personen gehören unter anderem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige, Beamte, Empfänger von ALG-1, ALG-2 und Krankengeld, Wehr- und Zivildienstleistende, Erziehende und über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler. Bei Ehepartnern sind beide anspruchsberechtigt, sofern einer die Voraussetzungen erfüllt. Der gesamte zulagenberechtigte Personenkreis wird im § 10a des EStG definiert.

Grundsätzlich können Produkte der privaten Alterversorgung, wie Banksparpläne, Fondssparpläne, betriebliche Altervorsorge, private Rentenversicherungen und Investmentfonds, mit der Riesterförderung kombiniert werden. Vor der Wahl einer privaten Altersvorsorge, gilt es abzuklären, ob dass entsprechende Produkt die gesetzlichen Förderbedingungen erfüllt.

Die Beiträge zur Riester-Rente können flexibel erhöht, abgesenkt oder ausgesetzt werden. Zum Erhalt der staatlichen Zulage sind einkommensabhängige Mindestbeiträge zu zahlen, die bewusst tief angesetzt wurden. Während der Anspar-Phase kann das Riester-Kapital nicht gepfändet oder auf Sozialleistungsbezüge angerechnet werden. Im Normalfall wird die Riester-Rente als monatliche steuerpflichtige Leibrente ausgezahlt.

Einige Gruppen kommen in den Genuss besonderer Förderungen. Junge Berufseinsteiger können von einer um 200 Euro höheren Grundzulage im ersten Sparjahr profitieren. Familien erhalten eine Kinderzulage zwischen 185 und 300 Euro (abhängig vom Geburtsjahr des Kindes)
Die beste Altersvorsorge ist noch immer das eigene Haus. Seit 2008 kann das angesparte Kapital aus der Riester-Rente auch für den Erwerb oder Bau einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden (Wohn- Riester). Zu diesem Zweck kann der Sparer über 100% des Kapitals verfügen. Beiträge zu Bausparverträgen sind seither ebenso förderfähig wie Leistungen zur Tilgung von Baukrediten. Der Staat möchte hier die eigenen vier Wände fördern.

Die Wahl des richtigen Riester- Produkts ist eine weit reichende Entscheidung von größter Bedeutung für den späteren Lebensstandard. Wer die maximale Rendite mit seinen Beiträgen erzielen und die staatliche Förderung voll ausschöpfen möchte, sollte einen Riester-Renten-Vergleich durchführen. Dieser ermittelt die individuell passenden Angebote mit den besten Konditionen. Unsere unabhängigen Experten beraten Sie hier gerne umfassend und selbstverständlich kostenlos.

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