Betriebliche Altersversorgung und der Wechsel des Arbeitgebers
Die betriebliche Altersversorgung gewinnt sowohl als Vorsorgeinstrument für die Mitarbeiter an Bedeutung wie auch als attraktive Option der Arbeitgeber, um ihre Arbeitnehmer an das Unternehmen zu binden. Die betriebliche Altersversorgung ergänzt die gesetzliche Rente und sichert damit das Versorgungsniveau im Alter. Zudem wird die betriebliche Altersversorgung steuerlich gefördert. Beim Arbeitsplatzwechsel ist jedoch auf die Übertragung der erworbenen Ansprüche zum neuen Arbeitgeber zu achten. Hierfür hat die DGbAV (Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung) eine Clearing-Stelle eingerichtet.
Portabilität für betriebliche Altersversorgung ist gesetzlich geregelt
Die Portabilität (Übertragbarkeit) ist für die Rentenansprüche, die durch die betriebliche Altersversorgung erworben wurden, gesetzlich geregelt. Sie gestaltet sich jedoch im Einzelfall bisweilen in der Handhabung etwas komplex - darauf weist die DGbAV hin. Wenn hier nicht Acht gegeben wird, wären Einbußen bei der Betriebsrente möglich, weil der Vertrag für die betriebliche Altersversorgung zu einem neuen Versicherungsträger - dem Partner des neuen Arbeitgebers - übertragen wird.
Für diese Fälle hat die DGbAV in ihrer Clearing-Stelle eine innovative Lösung entwickelt. Der Anspruch auf die Übertragung ist zwar im Gesetz festgeschrieben, wirft aber Haftungsfragen für beide Arbeitgeber auf. Zudem entsteht bei der Übertragung ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand. Die DGbAV bietet eine Lösung für die betriebliche Altersversorgung an, die sowohl Haftungsrisiken als auch Verwaltungsaufwand für die Unternehmen und den Mitarbeiter minimiert bis eliminiert. Sie integriert künftige Versorgungszusagen und übernimmt die Interessenvertretung für den Arbeitgeber.
Verwaltung über die Clearing-Stelle der DGbAV
Mit der DGbAV-Clearing-Stelle werden alle Verträge über eine betriebliche Altersversorgung anbieterunabhängig verwaltet. Gleichzeitig existiert nur noch ein Ansprechpartner für das Unternehmen. Die Vorteile für die Unternehmen sind enorm: Neben der Integrierung der bestehenden Versorgungszusagen von neuen Mitarbeitern können auch die eigenen Altfälle des Unternehmens saniert werden.
Es gibt einen definierten Ansprechpartner, eine klare Interessenvertretung und viel weniger administrativen Aufwand. Wenn Verträge für die betriebliche Altersversorgung übernommen werden, kann die DGbAV die in der Regel vorteilhaften Altkonditionen sichern. Dabei können verschiedenste Ausgangssituationen des Arbeitnehmers hinsichtlich seines Lebensalters, des Anlagevermögens und auch des gegenwärtigen Gehaltes berücksichtigt werden.
BAV bei Arbeitgeberwechsel