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Altersvorsorge: Individuell für den Ruhestand absichern

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Die Altersvorsorge ist in den vergangenen Jahren immer weiter in den Mittelpunkt gerückt. Schuld daran war einerseits die letzte große Rentenreform mit der Erkenntnis für viele Arbeitnehmer, dass die gesetzliche Rente nur noch den Charakter einer Grundsicherung genießt. Auf der anderen Seite müssen sich Arbeitnehmer immer wieder vor Augen halten, dass die Kosten für den Lebensunterhalt stetig steigen – die finanzielle Absicherung für den Ruhestand also auf mehreren Säulen ruhen muss.

Wie sieht die richtige Altersvorsorge aber aus? Und welche Instrumente haben sich in der Vergangenheit besonders bewährt? Zwei Fragen, denen man eine pauschale Antwort schuldig beleiben muss. Denn ein Altersvorsorge-Vergleich muss sich immer an den individuellen Rahmenbedingungen orientieren.

Mögliche Formen der Altersvorsorge
Was kommt für die private Alterssicherung in Frage? Wer in Eigenregie vorsorgen will, konnte parallel zur gesetzlichen Rentenversicherung lange nur auf betriebliche Altersvorsorge oder den Vermögensaufbau im Rahmen einer privaten Rentenversicherung und Kapitallebensversicherung hoffen. Mit der Reform 2000/2001 und 2005 schuf die damalige Bundesregierung weitere Möglichkeiten – die Riester- und die Rürup-Rente. Bei beiden Varianten handelt es sich um private Vorsorgeinstrumente, die staatlich gefördert werden.

Während die Riester-Rente als ergänzende Altersvorsorge für die gesetzliche Rentenversicherung gedacht ist und zur 2. Säule der Alterssicherung gehört, hat die Rürup-Rente den Charakter einer Basisrente und soll quasi die Grundsicherung für den Rentenversicherten darstellen (Selbständige, Freiberufler). Parallel zu diesen beiden neuen Altersvorsorge-Produkten sind für Sparer nach wie vor private Lebens- und Rentenversicherungen, Immobilien und andere Vermögenswerte als Alterssicherung interessant.

Gefördert in den Ruhestand
Was hebt Riester- und die Rürup-Rente bezüglich der staatlichen Förderung ab? Im Rahmen der Riester-Rente greift der Staat über Zulagen und steuerliche Vergünstigungen dem Sparer unter die Arme. Die Höhe der Zulagen richtet sich unter anderem nach der Zahl der Kinder und ob der erforderliche Mindestbeitrag geleistet wird (154 Euro Grundzulage + 185 Euro/300 Euro pro Kind).

Im Rahmen der Rürup-Rente fällt die Förderung über Zulagen zwar weg, allerdings lassen sich die eingezahlten Prämien steuerlich geltend machen – in Höhe von bis zu maximal 20.000 Euro. Aus Sicht vieler Experten sollte man sich als Erwerbstätiger aber nicht einzig und allein auf diese beiden Formen der Alterssicherung verlassen, sondern darüber hinaus weitere Optionen in Betracht ziehen.

Was letzten Endes in Frage kommt, darüber kann nur ein Altersvorsorge Vergleich Auskunft geben. Schließlich kommt es hier nicht nur auf die individuelle Ausgangssituation und erwirtschaftete Erträge, sondern auch die steuerliche Berücksichtigung – etwa von Wertpapieren, Renten- und Lebensversicherungen usw. an. Tipp: Unter bestimmten Bedingungen können sich diesbezüglich Kapitallebensversicherungen immer noch lohnen.


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